Gildenname: | Erben des Loki |
Grundsatz: | Jeder Bürger Pergons hat das Recht, bestohlen zu werden. Es sei ihm aber auch gestattet, sich zeitweise von diesem Recht loszukaufen. |
Mitglieder:
Gildenmeister:
Njord aus Vesper
Erwählt wird der Gildenmeister durch seine Erfahrung.
Stellvertreter:
Mystique
Wird direkt vom Gildenmeister ernannt.
weitere Mitglieder:
Werden nach außen nicht preisgegeben. Es existiert nur eine interne Liste.
Aufnahme in die Gilde:
- Es werden nur Berufsdiebe aufgenommen. Über Ausnahmen entscheidet der Gildenmeister in Beratung mit seinem Stellvertreter.
- Um aufgenommen zu werden, muß der Kandidat einen schriftlichen Antrag der Gilde zukommen lassen oder es dem Gildenmeister oder seinem Stellvertreter gegenüber zur Sprache bringen.
- Über die Aufnahme entscheiden der Gildenmeister und sein Stellvertreter.
- Fürsprecher innerhalb der Gilde werden auch angehört.
- Der Kandidat durchläuft im Regelfall eine Probezeit von 2 Wochen (realer Zeit), in der er sich durch Engagement auszeichnen soll.
- Es kann entschieden werden, daß der Kandidat vor seiner Aufnahme eine Prüfung ablegen muß.
Regeln der Gilde:
- Handlungen gegen die Regeln der Gilde, oder die die Ehre und das Ansehen der Gilde beschmutzen, führen zum Ausschluß aus der Gilde.
- Der Diebesstand unterliegt generell der Geheimhaltung. Das heißt, Mitglieder sollten es möglichst vermeiden, ihren Beruf sowie andere Mitglieder der Öffentlichkeit preiszugeben.
- Bestohlen werden darf jeder, mit Ausnahme…
…eigene Gildenmitglieder, wenn es nicht der Übung dient (es muß gegenseitig abgesprochen sein)
…Personen, die unter dem Schutz der Gilde, des Gildenmeisters oder des Stellvertreters stehen (diese werden in das Gildenbuch eingetragen)
- Schnüffeln zählt nicht als Stehlen, sollte aber sehr vorsichtig angewandt werden (siehe Geheimhaltung).
- Die Bürger Pergons sollten in Maßen erleichtert werden. Das heißt, Vielfalt in der Opferauswahl ist gefragt. In kürzerem Zeitraum nicht immer die selbe Person bestehlen.
- Beim Stehlen von Gold oder Sachen, die gegen Gold verkauft werden, sind 10% des Wertes an die Gilde zu entrichten.
- Auftragsarbeiten, deren Belohnung den Wert von 10.000 Goldstücken (es werden auch Objekte dazugezählt) übersteigen, sind der Gilde vorzutragen, werden in das Gildenbuch aufgenommen und bedürfen der Zustimmung des Gildenmeisters oder seines Vertreters. Der Eintrag in das Gildenbuch beinhaltet Auftraggeber, Auftragssache, gegen wen gearbeitet wird, Auftragsnehmer, Belohnung und Erfolg der Arbeit.
- Die Gilde ist eine Art Familie. Ihre Mitglieder zollen ihresgleichen Loyalität und Respekt. Probleme jedweder Art können der Gilde vorgetragen werden. Es wird dann beraten, welche Lösungen sich anbieten und geeignete Maßnahmen ergriffen.
Regeln zum Freikaufen:
- Derzeit sei es, daß nur eine Gilde und zehn Bürger Pergons das Privileg genießen können, von dem Recht, bestohlen zu werden, befreit zu sein.
Als Zeitraum ist dabei normal von zwei Wochen realer Zeit auszugehen. Die Gebühren werden persönlich mit dem Prior oder Subprior ausgehandelt. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, sei es vorrangig den gerade nicht freigekauften Gilden und Bürgern gestattet, sich zu schützen.
Die Schonung (besonders der Gilden) am Stück für mehr als zwei Wochen, soll damit unterbunden werden, falls andere Interessenten damit benachteiligt würden.
Bilder des Gildenhauses:
Außenansicht:
Innenansicht:
gezeichnet Prior Njord