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handbuch:regeln

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Die Gesetze Pergons

„Jeder Spieler verpflichtet sich, vor jedem Login, über Neuerungen und Veränderungen von Gesetzen und Regeln im Forum und Regelwerk zu informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diskussionen verhärten das Strafmaß.“

Stand: FIXME: 2020-11-26

Göttliches Regelwerk

§1 Allgemeine Verhaltensregeln zum respektvollen Miteinander

  • Jegliche Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskriminierungen, Verleumdungen und Angriffe einer Person selbst sind zu unterlassen und werden nicht geduldet.

§2 Allgemeine Spielregeln

  • Pergon ist auch ein Rollenspiel (RP). Somit werdet Ihr auf RP-Spieler und Spieler ohne RP-Willen treffen. Respektiert bitte, wenn andere Spieler kein RP, oder ausschließlich RP spielen wollen. Passt Euch bitte an oder signalisiert „kein Interesse“.
  • Reittiere sind in öffentlichen Gebäuden verboten.
  • Tiere, die größer sind als ein Schaf, dürfen sich innerhalb von Häusern nicht oberhalb des Erdgeschosses aufhalten.
  • Umweltverschmutzung ist auch auf Pergon nicht gern gesehen. In jeder Region gibt es Abfalleimer. Diese sind auch zu nutzen und keinerlei Gegenstände auf dem Boden zu werfen oder liegen zu lassen.
  • Das Blockieren von Häusern/Gebäuden, oder Teilen davon, durch Gegenstände, NPCs, magische Barrieren oder ähnlich eigenmächtig aufgebauten Hindernissen ist verboten.
  • Es ist verboten, jemanden aktiv daran zu hindern seine Leiche zu bergen.
  • Das Verweilen am gleichen Orten, einschließlich wiederholtem Aus- und Einloggen an der gleichen Stelle, um Vorteil von gewissen Refresh-/Spawnzyklen zu erlangen ist verboten.
  • Unbekleidet in der Öffentlichkeit zu agieren ist nicht erwünscht.
  • Abwesenheit („AFK skillen“) vom Client länger als 5 Minuten ist verboten und wird von Gamemastern überprüft. Bei längerer Abwesenheit ist der Client zu beenden.
  • Tiere in privaten Gebäuden sind geduldet wenn:
    • artgerechte Haltung gegeben ist (Stall, Wiese)
    • die Statik des Gebäudes beachtet wird
  • Namen von Tieren & Händlern werden geändert:
    • Namen sind nach den Richtlinien der Namensvergabe zu wählen und RPG-konform zu halten

Verhalten bei Gericht

Bei Gerichtsverhandlungen der Stadtgerichte und der Bürgermeistergerichte ist von allen Teilnehmern, sowohl Richtern, Angeklagten, Beklagten und den Zuschauern auf die Einhaltung RPG-konformen Verhaltens und RPG-konformer Sprache zu achten. Es ist bei den Verhandlungen darauf wert zu legen, dass die Sachverhalte und Schilderungen von Ereignissen keine Offgame-Erklärungen enthalten und die Verhandlungen somit nicht durch Offgame-Erklärungen ihren Ingame-Charakter verlieren. Die GameMaster werden dies prüfen und in Extremfällen auch bestrafen.

  • Vergehen: Verwarnung eventuelles Redeverbot
  • Vergehen: Redeverbot auf der Verhandlung und anschliessend bis zu 12 RL-Stunden Gefängnis
  • Vergehen: Redeverbot auf der Verhandlung und anschliessend bis zu 48 RL-Stunden Gefängnis

PVP (Player vs. Player)

Wer einmal PVP gestorben ist, darf für die nächsten 12 RL-Stunden keinen weiteren Angriff PVP starten.

§2 Cheating/Bugausnutzung

  • Jegliche Aktivitäten sind verboten, welche vom Spiel nicht vorhergesehen sind oder einen negativen Einfluss auf einen unserer Server hat.
  • Jeder Spieler ist verpflichtet, einen auftretenden Bug, Fehler oder Unregelmäßigkeit sofort im Forum, im Spiel per „.page“ oder per E-Mail an pergonstaff@fem.tu-ilmenau.de zu melden.
  • Spieler, die wissentlich Bugs, Fehler oder Unregelmäßigkeiten NICHT melden oder sich selbst sowie anderen Spielern eine Vorteilsnahme verschaffen, müssen nach Einzelfallprüfung mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Diese können von Strafen bis hin zum Serverbann führen.

§3 Sonderregeln

Um einen fairen Spielverlauf zu schaffen gelten folgende Sonderregelungen. Ein Verstoß gegen diese kann zu Gefängnis, Skillabzug, Itemverlust und/oder Serverbann führen.

Playerkiller

  • Playerkiller (PKs) haben rote Namen. Um ein PK zu werden, ist es zwingend erforderlich eine Story mit eigenem Kodex (der auch einzuhalten ist) einzureichen.
  • Wer im PVP stirbt, darf für die nächsten 12 Stunden (reale Zeit) keinen weiteren Angriff gegen andere Spieler starten. Davon ausgenommen sind abgesprochene Duelle.
  • Vor oder nach einem Mord muss jeder PK einen Monolog oder Dialog mit dem Opfer halten.
  • Die Leiche des Opfers darf durch den PK ausschließlich nach vorheriger Ankündigung per „.threatmsg“ ausgenommen („gelootet“) werden. Diese Morddrohung muss mindestens 2 Minuten vor dem Mord geschehen. Eine einfache „.msg“ ist für das Lootvorhaben NICHT ausreichend!
  • PKs müssen dem Opfer ermöglichen, sein Hab und Gut gegen eine angemessene Gebühr zurück zu erwerben.
  • Eine Morddrohung ist nach erfolgreicher Ausführung oder spätestens jedoch nach einer Woche erloschen. Andernfalls muss eine erneute Morddrohung ausgesprochen werden.
  • PKs ist es untersagt, dieselbe Person innerhalb einer Woche mehrmals zu töten. Davon ausgenommen sind abgesprochen Duelle und RP-Events.

Diebe (Berufs- & Hobbydiebe)

  • Diebe müssen dem Opfer das Diebesgut innerhalb von 2 Wochen zum Rückkauf anbieten. Die Rückkaufgebühr darf 10% des Wertes nicht überschreiten.
  • Ein Dieb kann auf frischer Tat ertappt werden oder per Fingerabdruck eindeutig identifiziert werden. Selbst überführte Diebe dürfen anschließend getötet und ausgenommen („gelootet“) werden, wenn sie währenddessen aufgrund des Diebstahls/Einbruchs noch grau sind.

Quests

  • Es ist verboten andere Spieler mutwillig anzugreifen, zu töten, zu looten oder zu bestehlen.
  • PKs und Berufsdiebe genießen in Quests den gleichen Schutz, wie jeder andere Spieler auch.
  • In Quests sollte jeder auf das Wohlergehen der anderen Teilnehmer achten und versuchen, der Gruppe dienlich zu sein.
  • Der Questbeginn wird vom Questleiter durch die News, das Forum, Broadcast und/oder Spielerkommunikation angekündigt.
  • Der Questleiter darf Spielern die Teilnahme an einer Quest verwehren, wenn diese penetrant im Vorfeld der Quest Vorabinformationen gieren.
  • Der Questleiter wird in der Regel während der gesamten Quest den Spielern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Seinen Hinweisen ist zu folgen. Der Questleiter ist während einer Quest via „.page“ zu erreichen.
  • Die Hauptaufgabe während einer Quest ist es, diese zu lösen und nicht persönliche Schätze zu sammeln.
  • Eine Belohnung am Ende einer Quest ist eher die Ausnahme und weniger die Regel.

Gilden-/Ordens-/Städtekriege

Kriege werden gesondert geregelt in dem sich vorher die Streitparteien absprechen was erlaubt und was verboten ist.

§4 Regeln für Gamemaster und Quester

  • Gamemaster unterliegen der Pflicht von Rollenspiel konformen Verhalten.
  • Gamemaster dürfen keine Hilfestellung für Spieler geben, wenn das Problem mit Spielmitteln behoben werden kann.
  • Gamemaster dürfen keinen Eingriff in das Spielgeschehen (außer bei Quests und allgemeinen leichten Hilfestellungen) durchführen.
  • Gamemaster dürfen keine einzelnen Gilden oder Chars bevorzugen.
  • Gamemaster dürfen keine Items erstellen oder verändern (ausgenommen sind Hauseinrichtungen in Absprache mit einem Admin sowie allgemeine Questbelohnungen).
  • Gamemaster dürfen eigene Interessen (Stichwort „Trennung von Char und Gott“) nicht vermischen.
  • Gamemaster dürfen Spielern nicht absichtlich belauschen. Informationsmissbrauch (Stichwort „Hören als Gott und Nutzen als Char“) ist untersagt.
  • Gamemaster müssen den Anweisungen höherer Gamemaster folgen.

Bürgerliches Regelwerk

§1 Zuständigkeit und Aufbau

§1.1 Hausrecht

  • Es gilt ein uneingeschränktes Hausrecht für Besitzer und Freunde, das auch mit Gewalt durchgesetzt werden darf.
  • Das Stadtrecht ist über das Hausrecht gestellt.
  • Der Besitzer/Freund ist verpflichtet vor einem Angriff, eine verbale Aufforderung zum Verlassen des Grundstücks, auszusprechen, ansonsten verfällt das Hausrecht.

§1.2 Stadtgerichte

Die Städte erhalten die Gerichtsbarkeit auf ihrem Stadtgebiet. Dies betrifft in erster Linie die Umsetzung der in der Stadtverordnung festgelegten Ordnungswiedrigkeiten. Zusätzlich kann ein Stadtgericht als erste Instanz für Straftaten fungieren. Dafür muss das Stadtgericht aber folgende Bedingungen für seine Zusammensetzung erfüllen:

Dem Stadtgericht steht ein gewählter Richter vor. Weiterhin gehören dem Stadtgericht 2 Schöffen an. Die Auswahl der Schöffen obliegt der Verantwortung des Richters.

§1.3 Bürgermeistergericht

  • Das BM-Gericht hat die unmittelbare Gerichtsbarkeit über Vorfälle die nicht auf Stadtgebiet passieren.
  • Das BM-Gericht bildet für Entscheidungen von Stadtgerichten ein Berufungsgericht.

Das Bürgermeistergericht setzt sich aus den Bürgermeistern aller Städte (ausser Nirdana) auf Pergon zusammen.

Das BM Gericht ist in seinen Urteilen an die vom „Runden Tisch“ beschlossenen Gesetze gebunden. Im Rahmen von Präzedenzfällen darf das BM Gericht jedoch neue Gesetze im Rahmen des Strafgesetzes schaffen. Der Strafrahmen darf das von §6 versuchter Einbruch, nicht überschreiten. Die Präzedenzfälle müssen ausformulierte (in Form der Strafgesetze) schriftlich veröffentlicht werden.

§1.4 Der runde Tisch

  • Der „Runde Tisch“ ist eine Versammlung in die jede Stadt (inklusive Nirdana) und jede aktive Gilde/Orden/Gemeinschaft (inklusive Göttergilde) einen Repräsentanten entsenden darf. Als höchste Ingameinstanz ist der „Runde Tisch“ für die Gesetze des Strafrechts (Bürgerliches Gesetzbuch) zuständig. Zudem gibt er Empfehlungen zur Entwicklung von Pergon an den Staff.
  • Eine Versammlung wird einberufen wenn mind. 3 Teilnahmeberechtigte Personen dies Verlangen und muss innerhalb von 2 Monaten nach Einberufung abgehalten werden.

§1.5 Richter

Die Wahl erfolgt auf 6 RL-Monate. Der Richter kann sich zur Wiederwahl stellen.

§1.6 Bürgermeister

  • Muss ein Bewohner der jeweiligen Stadt sein.
  • Ihm unterliegt die Verwaltung der Stadtkasse und Festlegung besonderer Bauprojekte innerhalb der Stadt. Er führt das Standesamt.
  • Der Bürgermeister bleibt im Amt bis zu seiner erfolgreichen Abwahl und Neuwahl eines Bürgermeisters.

§2 Strafen

§2.1 Strafgesetzbuch

Regelt Strafen und Strafmaß und steht über dem Stadtgesetz.

Die Verurteilung von Straftaten kann in erster Instanz von einem Stadtgericht wahrgenommen werden. Wenn die Straftat auf Stadtgebiet stattfand, ist das Gericht dieser Stadt zuständig. Über Straftaten auserhalb der Städte kann ein Stadtgericht urteilen wenn sich Kläger und Angeklagter auf eine Stadt einigen, sonst ist das BM Gericht in erster Instanz zuständig. Ein Stadtgericht kann die Verhandlung einer Straftat ablehnen und so an das BM Gericht deligieren.

Bei Sammelklagen (mehrere Verbrechen werden auf einmal verhandelt) ist ein Strafrahmen zwischen dem niedrigsten Strafmaß der betroffenen Gesetze und der Summe der Strafmaße der Gesetze gültig. Vorstrafenregelungen beziehen sich auf frühere Vergehen.

Die Vorstrafen bzw. Vergehen in den Gesetzen beziehen sich auf gleichartige Vergehen die von einem Gericht verurteilt wurden.

§2.2 Stadtgesetz

Jede Stadt mit ordentlich gewählten Bürgermeister kann ein Gesetzblatt erlassen, welches die Ordnungswidrigkeiten aufzeigt und ein Strafmaß erlässt. Das Strafmaß darf 500.000 Goldstücke nicht überschreiten. Ist der Verurteilte Zahlungsunfähig entspricht dies 3h RL am Pranger.

§2.3 Vorstrafen

Vorstrafen sind gerichtsübergreifend und gelten sowohl vor dem Bürgermeistergericht als auch dem Stadtgericht.

§2.4 Verjährung

Es werden alle Straftaten erfasst, so das sie von den Richtern eingesehen werden können. Alle Straftaten aus dem Strafgesetzbuch haben eine einheitliche Verjährungsfrist von 6 RL-Monaten. Ausnahme Totschlag, hier gelten 3 RL-Monate.

§3 Verhandlungen & Strafverfolgung

§3.1 Verhalten bei Gericht

Das Wort wird durch den prozessführenden Richter erteilt. Wer das Gericht mißachtet kann der Verhandlung verwiesen und mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Gold belangt werden.

§3.2 Verhandlungstermine

Die Gerichte legen Verhandlungstermine auf Vorschlagsbasis der Beteiligten fest. Ist ein Verhandlungstermin gefunden, besteht Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten. Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als Mißachtung des Gerichts und wird mit bis zu 6 RL-Stunden Gefängnis bestraft.

§3.3 Verurteilung in Abwesenheit

  • Wenn ein Angeklagter nicht zu einem Gerichtstermin erscheint, sind Verurteilungen in Abwesenheit möglich.
  • Ein vom Angeklagten eingesetzter Anwalt kann dessen Rechte vor Gericht vertreten.
  • Wird ein rechtskräftiges Urteil gesprochen, so erteilt das Gericht einen Haftbefehl.

§3.4 Berufung

  • Urteile des Stadtgesetzes können, bei sofortigen Antrag auf Berufung (nach Urteilsverkündung), neu verhandelt werden vom Bürgermeistergericht. Die verhängten Urteile werden bis zur neuen Verhandlung ausgesetzt.
  • Berufungen können bei eindeutiger Sachlage vom BM-Gericht abgelehnt werden. Die Ablehnung muss einstimmig erfolgen.

§3.5 Prozesskosten

Bei jeder Urteilsfindung, auch bei abgelehnten Berufungen, trägt die Kosten der Schuldige. Falls kein Schuldiger ausgemacht werden kann so werden die Kosten dem Kläger auferlegt. Prozesskosten sind je nach Streitwert bis zu 250.000 Gold.

§4 Allgemeine Regelung für Gesetze

  • Die Gesetzbücher sind in den Rathäusern und Bibliotheken der Städte zu veröffentlichen.
  • Sollte ein verurteilter Spieler nicht in der Lage sein, seine Strafe in Gold zu bezahlen, kann er sie im Steinbruch abarbeiten. (500 Gold pro Stein)
  • Urteile im Steinbruch sind mit der Steinpicke der Schande abzuleisten.

Strafgesetzbuch

Pauschal gilt: Keines der Gesetze schützt NPCs, Verbrecher (Graue) und Vogelfreie (Rote), sofern im Gesetz nicht gesondert erwähnt. Jedoch darf jeder Anklage erheben und das Gericht urteilt im Rahmen seiner Befugnisse. D.h. ein Urteil darf nur mit einem Gesetz begründet werden, das den Ankläger auch schützt. Weitergehend kann nur mit Präzedenzfällen geurteilt werden.

§1 Totschlag

Definition: Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

  • 1. Vergehen: bis zu 10 RL-Stunden Gefängnis
  • 2. Vergehen: bis zu 15 RL-Stunden Gefängnis
  • 3. Vergehen: bis zu 20 RL-Stunden Gefängnis
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§2 Mord

Definition: Kann dem Angeklagten Absicht nachgewiesen werden, so wird die Tat als Mord gewertet.

  • 1. Vergehen: 3k-10k Steine im Steinbruch (ca. 10 - 30 RL-Stunden Steinbruch)
  • 2. Vergehen: 6k-13k Steine im Steinbruch (ca. 20 - 40 RL-Stunden Steinbruch)
  • 3. Vergehen: mindestens 10k Steine im Steinbruch (mind. 30 RL-Stunden Steinbruch)
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§3 Raub

Definition: Es ist strafbar in Leichen von Mensch oder Tier herumzuwühlen und Gegenstände ohne Erlaubnis zu entwenden. Dieses Gesetz schützt auch Graue, sowie Packtiere mit Besitzer.

Ausnahmen:

  • 1. PKs fürfen looten und dürfen gelootet werden (nach 10min zuvor erfolgter Drohung). Doch gilt dabei, der Täter muss seinem Opfer ermöglichen, das gesamte Raubgut gegen eine angemessene Gebühr (maximal 10% des Warenwertes) zurückzuerwerben. Wertstreitigkeiten werden vom Gericht geklärt.
  • Graue Diebe dürfen gelootet werden.
  • Herausgabe der gestohlenen Sachen.
  • 1. Vergehen: bis zu 250.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 5 RL-Stunden Gefängnis
  • 2. Vergehen: bis zu 500.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 10 RL-Stunden Gefängnis
  • 2. Vergehen: bis zu 1.000.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 15 RL-Stunden Gefängnis
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§4 versuchter Diebstahl

Definition: Nachgewiesener Versuch des Entwendens von Gegenständen aus Taschen (auch Packtaschen). Dieses Gesetz schützt auch Graue.

  • 1. Vergehen: bis zu 100.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 1 h Pranger
  • 2. Vergehen: bis zu 500.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 2 h Pranger
  • 3. Vergehen: bis zu 1.500.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 3 h Pranger
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§5 Diebstahl

Definition: Nachgewiesenes Entwenden von Gegenständen. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

  • Herausgabe der gestohlenen Sachen oder Ersetzen des geschätzten Wertes.
  • 1. Vergehen: bis zu 250.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 3 RL-h Pranger
  • 2. Vergehen: bis zu 1.000.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 6 RL-h Pranger
  • 3. Vergehen: bis zu 2.500.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 12 RL-h Pranger
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§6 versuchter Einbruch

Definition: Nachgewiesener Versuch in ein, sich im privaten Besitz befindlichen Gebäude, gewaltsam einzudringen. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

  • 1. Vergehen: bis zu 300.000 Gold Strafe an das Opfer zahlen und bis zu 3 h Pranger
  • 2. Vergehen: bis zu 750.000 Gold Strafe an das Opfer zahlen und bis zu 6 h Pranger
  • 3. Vergehen: bis zu 1.500.000 Gold Strafe an das Opfer zahlen und bis zu 12 h Pranger
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§7 Einbruch

Definition: Erfolgreicher Versuch in ein, sich im privaten Besitz befindlichen Gebäude, gewaltsam einzudringen. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

  • 1. Vergehen: bis zu 500.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 3 h Pranger
  • 2. Vergehen: bis zu 1.000.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 6 h Pranger
  • 3. Vergehen: bis zu 2.000.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen und bis zu 12 h Pranger
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

§8 Tiermord

Definition: Töten eines zahmen oder eines Zuchttieres. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

  • Beschaffung eines Ersatztieres gleicher Güte.
  • 1. Vergehen: bis zu 500.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen
  • 2. Vergehen: bis zu 1.000.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen
  • 3. Vergehen: bis zu 2.000.000 Gold Strafe an das Opfer Zahlen
  • Weitere Vergehen werden mit noch mehr Härte bestraft.

Ausnahme: PKs können für Tiermord nich angeklagt werden, sofern das Tier Ziel des Auftrags ist. (zählt dann für die Ein-Mord-am-Tag-Regel)

handbuch/regeln.1606412291.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-11-26 18:38 von cmehdorn

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