Leatherka aus Minoc hat geschrieben:Frage zu SGB § 3
Woran soll man festmachen, ob jemand nun Dieb ist oder nich ?
Weil es soll Leute geben, die das ganze auch in den Hauptskills haben, die nicht Berufsskills sind, oder auch Neben bzw. weitere Skills.
Am Beruf Dieb, wie eh und je.
Leatherka aus Minoc hat geschrieben:Weiterhin würde mir sehr zusagen, wenn mir einer der hohen Herren oder Damen die SGB Paragraphen 5 und 7 erklären könnten.
Zu § 5
Erfolgreicher Diebstahl ist nich nachweisbar, zumindest nicht durch RP.
So Sachen wie das war vorher noch da, dann kamst du und dann wars weg, also mußt du es geklaut haben zählt ja wohl kaum als Nachweis.
Insofern entzieht sich das Existieren dieses § völlig meiner Verständnis.
Würde mich über Aufklärung freuen.
Zu § 7
Was beinhaltet gewaltsames Eindringen ? Türen einrennen geht ja nicht,
Ebenso kann man Hauswände nicht wegsprengen. Und filegran den Dietrich nutzen is ja auch nicht gewaltsam. Und irgendwie durch Teleport reinkommen ist auch eher weniger gewaltsam.
Also die Paragraphen stehen da so sei 1 1/2 Jahren, gab eigentlich nie Probleme damit.
Gruß,
Faruk