Giebt es eigendlich sowas oder ist der Char damit ein lebenlang belastet?
Hab dazu nichts gefunden.
Moderator: Anselm
§2.4 Verjährung
Es werden alle Straftaten erfasst, so das sie von den Richtern eingesehen werden können. Alle Straftaten aus dem Strafgesetzbuch haben eine einheitliche Verjährungsfrist von 6 RL-Monaten. Ausnahme Totschlag, hier gelten 3 RL-Monate.
Eine Steinbruchstrafe braucht aber länger bis zur Verjährung (war
zumindest bei mir so), wenn es überhaupt verjährt.
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