Verjährung von Vorstrafen

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Verjährung von Vorstrafen

Beitragvon Weisshaar aus Minoc » Di, 22. Sep 2009 19:55

Giebt es eigendlich sowas oder ist der Char damit ein lebenlang belastet?
Hab dazu nichts gefunden.
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Re: Verjährung von Vorstrafen

Beitragvon Casonus aus Yew » Di, 22. Sep 2009 20:22

6 Monate, dann werden die Vorstrafen wie z.b. Awayskillen gestrichen
(ich weißes jetzt nur in dem Fall, ich glaub mal das gilt für alles was man so
falsch machen kann auf Pergon), aufgrund eines Zwischenfalls weiß ich das
ganz genau xD
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Re: Verjährung von Vorstrafen

Beitragvon Henry Aisn aus Minoc » Di, 22. Sep 2009 20:26

Das Handbuch sagt zum thema der Verjährung folgendes:

§2.4 Verjährung

Es werden alle Straftaten erfasst, so das sie von den Richtern eingesehen werden können. Alle Straftaten aus dem Strafgesetzbuch haben eine einheitliche Verjährungsfrist von 6 RL-Monaten. Ausnahme Totschlag, hier gelten 3 RL-Monate.
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Re: Verjährung von Vorstrafen

Beitragvon Inquisitor Xaxis Wulfanys aus Cove » Di, 22. Sep 2009 20:27

Eine Steinbruchstrafe braucht aber länger bis zur Verjährung (war zumindest bei mir so), wenn es überhaupt verjährt.
Gezeichnet,

der weiße Wolf
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Re: Verjährung von Vorstrafen

Beitragvon Angeldor » So, 27. Sep 2009 13:24

Hallo!

* Xaxis Wulfanys aus Cove:

Eine Steinbruchstrafe braucht aber länger bis zur Verjährung (war
zumindest bei mir so), wenn es überhaupt verjährt.


Die Regeln sind da nicht sonderlich genau formuliert. Die Strafe
selbst verjährt nicht, d. h. sie muß abgeleistet werden, auch,
wenn man mal ein halbes Jahr pausiert. Aber die Strafe taucht nach
der Verjährungszeit eben nicht mehr in der Liste der Vorstrafen
auf und dann ist für folgende Gerichtsurteile nicht mehr relevant.

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