Oh oh oh oh
Wenn nämlich das Verhältnis (10:1) vorher bekannt war, ist zumindest im RL nen Vertrag mehr oder minder vorhanden.
Mündliche Absrpache, aber in rl hezt man keinen Killer bei offenstehendem KV auf den anderen
(ja ich weis hat Vulpy ja auch noch nicht gemacht).
Wenn überhaupt kann Vulpy Anna auf "Erfüllung des mündlichen geschlossenen KV verklagen, wobei ich den Einfall rp mässig recht witzig finde.
Allerdings könnte das für Vulpecus nicht sooo gut ausgehen. (betrachtet man mal das rl Recht wie oben angesprochen)
Für einen wirksamen Vertrag muss ja eine Willenserklärung beider Parteien abgegeben werden. Vulpecus wollte 10 k Seide gegen 1 k Seeschlangen verkaufen.
Unter Annahme Anna würde ihn auf einem nicht abgeschlossenen KV (sprich auf den Waren) sitzen lassen sagte er versehentlich folgende Worte zu ihr noch
ehe es zu dem KV im eigentlichen kam:
ich habe ihr vorher gesagt, da wenn sie mich verarschen will, das ich dann kopfgeld aussetz
es ging nicht irgendwie darum, das sie zurücktrtenn wollt
Anna die wie ich bestätigen kann sensibel und sicherlich leicht einzuschüchtern ist, bekam es mit der Angst zu tun und gab eine
nichtige Willenserklärung ab (Scheingeschäft).Zu Deutsch heißt das: Sie fühlte sich so eingeschüchtert das sie ohne es zu wollen ihre Willenserklärung bestötigte. (kein moralischer Grundsatz sondern rechtlich bestätigt)
Was gehört zu einem KV?
Willenserklärungen aller Geschäftsteilnehmer,
Übergabe der Sache
Verschaffung des Eigentums
bezahlung der Sache
WE ungültig
KV GAR NICHT ERST ZUSTANDE GEKOMMEN!(Kein Vertrag) Vulpecus verliert.
hmja selbst wenn Anna nicht eingeschüchtert war und Vulpecus ingame abstreiten "würde" so etwas wie Kopfgeld erwähnt zu haben, gäbe es mindestens 3 andere Argumentationsmöglichkeiten beruhend auf dem rl Recht warum Vulpecus nicht im Recht ist. Und das kann man biegen und brechen und auslegen. Aber um objektiv zu bleiben. Der Verkäufer kann bei unkonkludenten Verhalten nur als Schützenswerter bezeichnet werden, aber auch da sehe ich bei Vulpecus aufgrund eigener Erfahrungen mit seinem Char eher im Nachteil.
Würde es einer so hinbiegen der KV sei offenstehend (also Anna habe ihre Sinne durchaus bei sich gehabt) so kann es sein das ein Sachverständiger dritter Vulpecus wirklichen Verlust an Waren schätzen und Anna habe für den Entstandenen Schaden (es gilt NUR der wirkliche Wert also keine Aussagen wie: "Ein anderer wollte eine Mrd bezahlen") aufzukommen. Wobei ich auch hier immer noch bezweifle das der, im übrigen aus meiner Sicht sowieso nicht vorhandene Vertrag, von beiden Beteiligten unter recht unwidrigen Bedingungen geschlossen wurde. (wenn man das rl Recht wegdenkt)
Demnach haben sie beide nicht konkludent agiert und es müsste eine aussergerichtliche Einigung getroffen werden oder aber der sowieso nie geschehene KV ist von vorneherein nichtig und Vulpecus muss sehen wo er bleibt.
Desweiteren fällt eine Bedrohung durch Kopfgeld ohnehin unter das Schikanierverbot. Ok ich mach den Kopf mal zu.
Mal ehrlich, ich fänds mal ziemlich witzig Gerichtsverfahren so durchzuführen hier -grinst innerlich und stellt sich die Szene vor-, mal was für Hobbyanwälte sozusagen.