Ich arbeite vergnügt in Yew auf dem felde, poliere mein wassermelonen und halte ein schwätzchen mit meinen nachbarn, als ich da plötzlich aus dem augenwinkel die beschörung eines schwertgeistes auf dem nachbarfeld mitbekomme. Flink versteckt, höre ich diverse todesschreie und musste zu meiner betrübniss auch feststellen das mein geliebtes und sehr flinkes *grummel* packlama "Wüstenschiff" zu den opfern gehörte.
Nun, wie steht es zur zeit mit der verantwortung des Schwertgeistbeschwörers für die taten seines wesens? Nachzulesen sind nur alte beiträge dazu.
Wie ich später hörte, war der beschwörer mit dem inkognitozauber getarnt (siehe auch bugforum). Die obduktion bei den tieren ergab leider nichts. Ist es also geduldet und "legal" noch, mit solchen beschworenen wesen zu töten im stadtgebiet ? Ähmm.. nicht das ich auf so etwas wertgelegt hätte, eine entschuldigung ist ja wohl auch nur bei unfällen zu erwarten.
Sicher weiss der eine oder andere über die aktuelle rechtslage bescheid, wenn mir da jemand helfen würd meine kentnisse diesbezüglich zu erweitern- das währe sehr nett.
Grüsse vom bauern Tong ( nun mit einem ....lahmen Packlama )