Moderator: Anselm
Die Diebe sind verpflichtet von sich aus ein Rückkaufangebot zu machen.
Geschieht das nicht innerhalb von 2 Wochen kann sich der Bestohlene an
die Götter wenden erhält alles zurück und der Dieb verschwindet für ne
Weile hinter Gittern.
BM Soror Aenea Faerwyn aus Yew hat geschrieben:Es wurde festgelegt Njord, steht irgendwo im Forum
und daran hat sich einfach mal jeder zu halten
und fertig
da gibbet keine Diskussion drüber
GL Mercedes hat geschrieben:Moment, meines Wissens muss der Spieler den Diebstahl schon noch bemerken und seinen Anspruch geltend machen. Wenn er dies getan hat ist der Dieb verpflichtet ein Rückkaufangebot zu unterbreiten.
Wolfsgefaehrtin Sanara Yshran hat geschrieben:Soweit ich weiß wurde beim taschendiebstahl eine Spanne von rund 2 Wochen und beim Diebstahl von sich in Häusern befindenden Gegenständen eine Frist von 4 Wochen gegeben. In dieser Zeit muss der _Dieb_ sich beim Opfer melden und Rückkauf anbieten.
Sollte jedoch nach mehrmaligen Terminvereiunbarungen immer noch kein Rückkauf erfolgt sein, da das Opfer sich nciht gemeldet hat oder erschienen ist, gehören dem Dieb die Sachen, da der Beklaute ja offenkundig keine Interesse an den Sachen hat...
Es handelt sich, wie bei allen unseren Gesetzten um eine Richtlinie die entsprechend ausgelegt werden kann. Wenn du nix vom Beklauten hörst in angemessener Zeit, ich sag jetzt mal ca. 2 Wochen bei Diebstahl aus dem Backpack oder ca. 1 Monat bei Diebstahl aus dem Haus sollte man davon ausgehen, dass der Beklaute kein Interesse an seinem Eigentum hat.
Wenn der Beklaute dich angreift, kann man davon ausgehen dass er ebenfalls kein Interesse an dem Diebesgut hat.
Beschimpfungen und Beleidigungen können Roleplay sein da bitte individuell entscheiden.
Wenn der Beklaute dich angreift, kann man davon ausgehen dass er ebenfalls kein Interesse an dem Diebesgut hat.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste