Robur Mala aus Nirdana hat geschrieben:Zu dem da.. ein Dieb muss IMMER Rückkauf gewähren? Selbst dann, wenn der Diebstahl über 1 Woche zurückliegt? Oder gar noch längere Zeit, richtig? Er muss auch Rückkauf gewähren, selbst wenn der Beklaute kurz vorher versucht hat den Dieb umzuhacken und zu looten?
Es handelt sich, wie bei allen unseren Gesetzten um eine Richtlinie die entsprechend ausgelegt werden kann. Wenn du nix vom Beklauten hörst in angemessener Zeit, ich sag jetzt mal ca. 2 Wochen bei Diebstahl aus dem Backpack oder ca. 1 Monat bei Diebstahl aus dem Haus sollte man davon ausgehen, dass der Beklaute kein Interesse an seinem Eigentum hat.
Wenn der Beklaute dich angreift, kann man davon ausgehen dass er ebenfalls kein Interesse an dem Diebesgut hat.
Beschimpfungen und Beleidigungen können Roleplay sein da bitte individuell entscheiden.
Robur Mala aus Nirdana hat geschrieben: Und soweit ich weiß muss er mittlerweile alles zurückverkaufen oder? Also nicht nur einen Teil?
Einen Großteil sag ich immer, wie gesagt es geht hier um leben und leben lassen. Wenn du z.b. einem Miner seine Schaufeln klaust wäre das fatal für den Miner...
Sodele ich hoffe dir den Sinn der Regel nahe gebracht zu haben, eine generellen Ausschluss vom Rückkaufrecht erübrigt sich dadurch.
mfg Goldie