Moderator: Anselm
Alukat hat geschrieben:hmmmm verstößt der Dieb damit nicht gegen das Gesetz?
Henrik aus Yew hat geschrieben:hab mal irgendwas von 10% als "angemessen" gehört...
Iberion Elfenherz hat geschrieben:Und ja, theoretisch ist es ein Regelverstoss da der Dieb die ware an einen Händler weitergab um sie mir zu Verkaufen. Somit wie er selber sagt es ein Handel ist und kein Rückkauf.
Blac hat geschrieben:Diebe müssen dem Opfer ermöglichen, einen Teil des Diebesgutes gegen eine angemessene Gebühr zurückzuerwerben. (Wir wollen ja keinem den Spielspass verderben!)
Phymon aus Yew hat geschrieben:Blac hat geschrieben:Diebe müssen dem Opfer ermöglichen, einen Teil des Diebesgutes gegen eine angemessene Gebühr zurückzuerwerben. (Wir wollen ja keinem den Spielspass verderben!)
Öh mh ich seh da jetzt nicht das Problem, ob das über einen Zwischenmann geht oder nicht, schließlich will ja kein Dieb sein Gesicht verlieren! Die meisten wissen ja eh fast nie wer sie bestohlen hat!
Iberion Elfenherz hat geschrieben:Nein Bezog sich aufs stehlen...
Hab die Armbrust wieder. und habe die beiden Messer ( eins aus Energium eins aus Teradium) als "finderlohn" geben müssen.
Und ja, theoretisch ist es ein Regelverstoss da der Dieb die ware an einen Händler weitergab um sie mir zu Verkaufen. Somit wie er selber sagt es ein Handel ist und kein Rückkauf.
Ich sage Theoretisch weil ich já nicht weiss ob eben dieser Händler auch der "Finder" war.
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