Regeln und Gesetze für den Handel im Forum.
Verkauf, Anbieten von Leistungen
Wer ein Angebot einstellt, muss dieses ernst meinen und auch über den angebotenen Gegenstand bzw. jene Leistung verfügen. Das Angebot muß eindeutig erkennbar sein (Bei RP-Handel einfach eine Zeile anhängen in der der Angebotene Artikel/Leistung und ggf Startgebot und änhliches klar erkennbar ist)
Unerwünschte Geschäftspartner sind vorher erkennbar aufzulisten.
Wer ein spezielles Ziel erreichen will muss ein Startgebot eintragen.
Sollte kein Startgebot angegeben sein gilt das 1. abgegebene Gebot als bindend.
Rückwirkend kann eine laufende oder beendete Auktion nicht mehr aufgehoben oder verändert werden. (Newsnutzer erhalten die nichteditierten Beiträge, somit sind Änderungen leicht nachvollziehbar)
Sollte es passieren, dass zum Auslaufzeitpunkt einer Versteigerung das Forum durch ein technisches Problem nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar ist, steht es dem Anbietenden frei, das letzte termingerechte Angebot anzunehmen oder die Auktion zu verlängern.
Wer über den entsprechenden Gegenstand nicht mehr verfügt weil er gestohlen wurde oder ähnliches, kann dies gern mitteilen, sollte aber mit einer Prüfung rechnen. Im Falle eines Betrugsversuches erwartet den Anbieter eine Prangerstrafe von mindestens 3h.
Versteigerungen auf die noch nicht (oder innerhalb von 3 Tagen nicht) geboten wurde, dürfen zurückgezogen werden.
Der Handel kann in Form von RP stattfinden, solange eine eindeutige Kennzeichnung von Angebot und Geboten erfolgt
Kauf, Angebotsabgabe
Wer ein Gebot abgibt, oder einen Preis nennt, muss seine Angabe ernst meinen und muss ebenso über die gebotenen Werte und Waren, sowie Leistungen, verfügen.
Gebote sind bindend, Spaßgebote sind nicht geduldet und werden mit mindestens 3h Pranger bestraft.
Es ist verboten mit einem anderen Char Gebote auf eigene Auktionen abzugeben
Nach dem Kauf/Verkauf
Wenn die Auktion abgeschlossen ist, ist ein zeitnaher Termin zur Übergabe von den Waren und Leistungen zu vereinbaren.
Sollte wiederum ein Problem auftreten weil einer der Geschäftspartner längere Zeit abwesend erscheint, kann durch ein Stadtgericht die Aufhebung der Auktion geprüft, gestattet oder abgelehnt werden.
Händler die eine Versteigerung einstellen, sollten in den Tagen nach Ende der Versteigerung regelmäßig on sein bzw. sich per PM / .msg über einen Übergabetermin zu einigen
Werden von einem der beiden Geschäftspartner 3 abgesprochene Termine versäumt, so kann der andere Geschäftspartner zurücktreten