Regeländerung betreffs Looten

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Regeländerung betreffs Looten

Beitragvon Aenea Faerwyn aus Yew » Do, 08. Dez 2005 18:46

...ist hochgeladen. Sämtliche Entscheidungen des Runden Tisches (Städte- und Gemeinschaftsvertreter) diesbezüglich sind nun im Regelwerk verankert.

Worin auch enthalten ist das Mord und Totschlag nur an "Blauen" und Tieren ein Straftatbestand sind.

Ebenso ist Looten untersagt, jeder NICHT-PK der ungefragt lootet macht sich strafbar und solche "Aktivitäten" diesbezüglich, werden in einem Beweis seit kurzem festgehalten!
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Die Gerichtsbarkeit mag manchmal blind sein,
aber Lyrell kann verdammt gut im Dunklen sehen!!!


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Re: Regeländerung betreffs Looten

Beitragvon Leatherka aus Minoc » Do, 08. Dez 2005 22:33

Frage zu SGB § 3
Woran soll man festmachen, ob jemand nun Dieb ist oder nich ?
Weil es soll Leute geben, die das ganze auch in den Hauptskills haben, die nicht Berufsskills sind, oder auch Neben bzw. weitere Skills.

Weiterhin würde mir sehr zusagen, wenn mir einer der hohen Herren oder Damen die SGB Paragraphen 5 und 7 erklären könnten.
Zu § 5
Erfolgreicher Diebstahl ist nich nachweisbar, zumindest nicht durch RP.
So Sachen wie das war vorher noch da, dann kamst du und dann wars weg, also mußt du es geklaut haben zählt ja wohl kaum als Nachweis.
Insofern entzieht sich das Existieren dieses § völlig meiner Verständnis.
Würde mich über Aufklärung freuen.

Zu § 7
Was beinhaltet gewaltsames Eindringen ? Türen einrennen geht ja nicht,
Ebenso kann man Hauswände nicht wegsprengen. Und filegran den Dietrich nutzen is ja auch nicht gewaltsam. Und irgendwie durch Teleport reinkommen ist auch eher weniger gewaltsam.
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Re: Regeländerung betreffs Looten

Beitragvon Faruk aus Vesper » Do, 08. Dez 2005 23:54

Leatherka aus Minoc hat geschrieben:Frage zu SGB § 3
Woran soll man festmachen, ob jemand nun Dieb ist oder nich ?
Weil es soll Leute geben, die das ganze auch in den Hauptskills haben, die nicht Berufsskills sind, oder auch Neben bzw. weitere Skills.


Am Beruf Dieb, wie eh und je.

Leatherka aus Minoc hat geschrieben:Weiterhin würde mir sehr zusagen, wenn mir einer der hohen Herren oder Damen die SGB Paragraphen 5 und 7 erklären könnten.
Zu § 5
Erfolgreicher Diebstahl ist nich nachweisbar, zumindest nicht durch RP.
So Sachen wie das war vorher noch da, dann kamst du und dann wars weg, also mußt du es geklaut haben zählt ja wohl kaum als Nachweis.
Insofern entzieht sich das Existieren dieses § völlig meiner Verständnis.
Würde mich über Aufklärung freuen.

Zu § 7
Was beinhaltet gewaltsames Eindringen ? Türen einrennen geht ja nicht,
Ebenso kann man Hauswände nicht wegsprengen. Und filegran den Dietrich nutzen is ja auch nicht gewaltsam. Und irgendwie durch Teleport reinkommen ist auch eher weniger gewaltsam.


Also die Paragraphen stehen da so sei 1 1/2 Jahren, gab eigentlich nie Probleme damit.

Gruß,
Faruk
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Re: Regeländerung betreffs Looten

Beitragvon Tyrakiuni » Fr, 09. Dez 2005 23:10

Zum Tiermord ...

was ist, wenn einer offenbar zu Übungszwecken undzählige Hunde und dergleichen zähmt und die dann einfach nur ewig irgendwo rumstehen läßt, also draussen auf der Strasse?

Die Viecher verhungern lassen, wäre ja etwas untierlieb.
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Re: Regeländerung betreffs Looten

Beitragvon Aenea Faerwyn aus Yew » Fr, 09. Dez 2005 23:26

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn sich niemand zuständig fühlt und sich auch niemand kümmert, dann stört es ihn möglicherweise auch nicht das sie nicht mehr da sind.
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aber Lyrell kann verdammt gut im Dunklen sehen!!!


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Re: Regeländerung betreffs Looten

Beitragvon Leatherka aus Minoc » Sa, 10. Dez 2005 04:46

> Am Beruf Dieb, wie eh und je.
Achso, und du riechst, ob jemand nen Berufsdieb is, oder nur nen 80 % Hauptskiller ? (Ich red jetzt hier nicht von einem meiner Chars, sondern allgemein.)

>Also die Paragraphen stehen da so sei 1 1/2 Jahren, gab eigentlich nie Probleme damit.
Weil noch keiner auf die Idee kam, sich drauf zu berufen.
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