Wer gern Besitzer eines eigenen kleinen Häuschens werden möchte, dem seien folgende Informationen gegeben:
Hausbauberechtigt ist jederder seit mindestens 6 Wochen auf Pergon ist und der mindestens 50 Stunden Onlinezeit aufweisen kann.
Jeder Spieler hat die Berechtigung 1 Haus zu besitzen. Man kann ein zweites Haus beantragen, wenn ein guter Grund vorliegt.
Weitergabe von Grundstücken ist grundsätzlich verboten! Die Grundstücke
gehen immer an die Stadt zurück.
Häuser dürfen nur auf gekennzeichneten Bauflächen gebaut werden (siehe Baupläne unten)
Bauflächen befinden sich grundsätzlich in oder am Rand von Städten, niemals in der Wildnis
alle Einrichtungsgegenstände sind vom Player selbst aufzustellen und zu verankern
alles was sich ausserhalb des Grundstücks befindet wird automatisch entfernt
um ein einheitliches Städtebild zu erhalten obliegt die Entscheidung, welcher Haustyp gebaut werden darf, bei den Stadtoberhäuptern
in Yew sind prinzipell nur noch Häuser aus Holz bzw. verputztem Holz (Fachwerk) zulässig; Stein, Sandstein und Marmor sind nicht mehr gestattet; bereits bestehende Häuser aus diesen Materialien müssen selbständig ersetzt werden
Verstöße gegen diese Regeln führen zu Hausverlust ggf. auch Bann vom Shard sämtlicher betroffener Accounts.
Regeln fürs Selbstdesignen von Häusern
vor dem Hausbau sollte möglichst eine Skizze an Uncle Bens geschickt werden
das Haus darf maximal eine Grundfläche von 14×14 Feldern haben
bei kleineren Häusern ist die Restfläche mit Rasen auszufüllen
der Eingang zum Grundstück muss immer an der Südseite liegen
es hat keinen Keller
es darf maximal 2 Etagen + Dachterasse hoch sein
es darf keinerlei Einrichtungsgegenstände beinhalten
es sollte möglichst keine Ähnlichkeit mit schon vorhandenen Häusern
alle neugebauten Häuser werden in die Liste der kaufbaren Hütten aufgenommen
Regeln für das Bauen von Gildehäusern
Grundvorrausetzung ist die Genehmigung der Gilde durch den Gameplayverantwortlichen
vor dem Bau ist der Bauplatz mit dem Verantwortlichen auszusuchen
die Baufläche sollte möglichst in oder an Städten liegen
das Gildehaus darf maximal eine Grundfläche von 25×25 Feldern haben
es darf maximal 3 Kelleretagen besitzen
es darf die Höhe von maximal 2 Etagen + Dachterasse nicht überschreiten
es darf keinerlei Einrichtungsgegenstände beinhalten
Bei Fragen zum zu den Themen Haus- bzw Gildehausbau wendet euch an den Bau-Admin