Inhaltsverzeichnis

Die Gesetze Pergons

„Jeder Spieler verpflichtet sich, vor jedem Login, über Neuerungen und Veränderungen von Gesetzen und Regeln im Regelwerk zu informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diskussionen verhärten das Strafmaß.“

Stand: 2024-03-22

Göttliches Regelwerk

§1 Allgemeine Verhaltensregeln zum respektvollen Miteinander

§2 Allgemeine Spielregeln

Verhalten bei Gericht

Bei Gerichtsverhandlungen der Stadtgerichte und der Bürgermeistergerichte ist von allen Teilnehmern, sowohl Richtern, Angeklagten, Beklagten und den Zuschauern auf die Einhaltung RPG-konformen Verhaltens und RPG-konformer Sprache zu achten. Es ist bei den Verhandlungen darauf wert zu legen, dass die Sachverhalte und Schilderungen von Ereignissen keine Offgame-Erklärungen enthalten und die Verhandlungen somit nicht durch Offgame-Erklärungen ihren Ingame-Charakter verlieren. Die GameMaster werden dies prüfen und in Extremfällen auch bestrafen.

PVP (Player vs. Player)

Wer einmal PVP gestorben ist, darf für die nächsten 12 RL-Stunden keinen weiteren Angriff PVP starten.

§2 Cheating/Bugausnutzung

§3 Sonderregeln

Um einen fairen Spielverlauf zu schaffen gelten folgende Sonderregelungen. Ein Verstoß gegen diese kann zu Gefängnis, Skillabzug, Itemverlust und/oder Serverbann führen.

Playerkiller

Diebe

Gilt für Berufs- & Hobbydiebe!

Quests

Gilden-/Ordens-/Städtekriege

Kriege werden gesondert geregelt in dem sich vorher die Streitparteien absprechen was erlaubt und was verboten ist.

§4 Regeln für Gamemaster und Quester

Bürgerliches Regelwerk

§1 Zuständigkeit und Aufbau

§1.1 Hausrecht

§1.2 Stadtgerichte

Die Städte erhalten die Gerichtsbarkeit auf ihrem Stadtgebiet. Dies betrifft in erster Linie die Umsetzung der in der Stadtverordnung festgelegten Ordnungswiedrigkeiten. Zusätzlich kann ein Stadtgericht als erste Instanz für Straftaten fungieren. Dafür muss das Stadtgericht aber folgende Bedingungen für seine Zusammensetzung erfüllen:

Dem Stadtgericht steht ein gewählter Richter vor. Weiterhin gehören dem Stadtgericht 2 Schöffen an. Die Auswahl der Schöffen obliegt der Verantwortung des Richters.

§1.3 Bürgermeistergericht

Das Bürgermeistergericht setzt sich aus den Bürgermeistern aller Städte (ausser Nirdana) auf Pergon zusammen.

Das BM Gericht ist in seinen Urteilen an die vom „Runden Tisch“ beschlossenen Gesetze gebunden. Im Rahmen von Präzedenzfällen darf das BM Gericht jedoch neue Gesetze im Rahmen des Strafgesetzes schaffen. Der Strafrahmen darf das von §6 versuchter Einbruch, nicht überschreiten. Die Präzedenzfälle müssen ausformulierte (in Form der Strafgesetze) schriftlich veröffentlicht werden.

§1.4 Der runde Tisch

§1.5 Richter

Die Wahl erfolgt auf 6 RL-Monate. Der Richter kann sich zur Wiederwahl stellen.

§1.6 Bürgermeister

§2 Strafen

§2.1 Strafgesetzbuch

Regelt Strafen und Strafmaß und steht über dem Stadtgesetz.

Die Verurteilung von Straftaten kann in erster Instanz von einem Stadtgericht wahrgenommen werden. Wenn die Straftat auf Stadtgebiet stattfand, ist das Gericht dieser Stadt zuständig. Über Straftaten auserhalb der Städte kann ein Stadtgericht urteilen wenn sich Kläger und Angeklagter auf eine Stadt einigen, sonst ist das BM Gericht in erster Instanz zuständig. Ein Stadtgericht kann die Verhandlung einer Straftat ablehnen und so an das BM Gericht deligieren.

Bei Sammelklagen (mehrere Verbrechen werden auf einmal verhandelt) ist ein Strafrahmen zwischen dem niedrigsten Strafmaß der betroffenen Gesetze und der Summe der Strafmaße der Gesetze gültig. Vorstrafenregelungen beziehen sich auf frühere Vergehen.

Die Vorstrafen bzw. Vergehen in den Gesetzen beziehen sich auf gleichartige Vergehen die von einem Gericht verurteilt wurden.

§2.2 Stadtgesetz

Jede Stadt mit ordentlich gewählten Bürgermeister kann ein Gesetzblatt erlassen, welches die Ordnungswidrigkeiten aufzeigt und ein Strafmaß erlässt. Das Strafmaß darf 500.000 Goldstücke nicht überschreiten. Ist der Verurteilte Zahlungsunfähig entspricht dies 3h RL am Pranger.

§2.3 Vorstrafen

Vorstrafen sind gerichtsübergreifend und gelten sowohl vor dem Bürgermeistergericht als auch dem Stadtgericht.

§2.4 Verjährung

Es werden alle Straftaten erfasst, so das sie von den Richtern eingesehen werden können. Alle Straftaten aus dem Strafgesetzbuch haben eine einheitliche Verjährungsfrist von 6 RL-Monaten. Ausnahme Totschlag, hier gelten 3 RL-Monate.

§3 Verhandlungen & Strafverfolgung

§3.1 Verhalten bei Gericht

Das Wort wird durch den prozessführenden Richter erteilt. Wer das Gericht mißachtet kann der Verhandlung verwiesen und mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Gold belangt werden.

§3.2 Verhandlungstermine

Die Gerichte legen Verhandlungstermine auf Vorschlagsbasis der Beteiligten fest. Ist ein Verhandlungstermin gefunden, besteht Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten. Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als Mißachtung des Gerichts und wird mit bis zu 6 RL-Stunden Gefängnis bestraft.

§3.3 Verurteilung in Abwesenheit

§3.4 Berufung

§3.5 Prozesskosten

Bei jeder Urteilsfindung, auch bei abgelehnten Berufungen, trägt die Kosten der Schuldige. Falls kein Schuldiger ausgemacht werden kann so werden die Kosten dem Kläger auferlegt. Prozesskosten sind je nach Streitwert bis zu 250.000 Gold.

§4 Allgemeine Regelung für Gesetze

Strafgesetzbuch

Pauschal gilt: Keines der Gesetze schützt NPCs, Verbrecher (Graue) und Vogelfreie (Rote), sofern im Gesetz nicht gesondert erwähnt. Jedoch darf jeder Anklage erheben und das Gericht urteilt im Rahmen seiner Befugnisse. D.h. ein Urteil darf nur mit einem Gesetz begründet werden, das den Ankläger auch schützt. Weitergehend kann nur mit Präzedenzfällen geurteilt werden.

§1 Totschlag

Definition: Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

§2 Mord

Definition: Kann dem Angeklagten Absicht nachgewiesen werden, so wird die Tat als Mord gewertet.

§3 Raub

Definition: Es ist strafbar in Leichen von Mensch oder Tier herumzuwühlen und Gegenstände ohne Erlaubnis zu entwenden. Dieses Gesetz schützt auch Graue, sowie Packtiere mit Besitzer.

Ausnahmen:

§4 versuchter Diebstahl

Definition: Nachgewiesener Versuch des Entwendens von Gegenständen aus Taschen (auch Packtaschen). Dieses Gesetz schützt auch Graue.

§5 Diebstahl

Definition: Nachgewiesenes Entwenden von Gegenständen. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

§6 versuchter Einbruch

Definition: Nachgewiesener Versuch in ein, sich im privaten Besitz befindlichen Gebäude, gewaltsam einzudringen. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

§7 Einbruch

Definition: Erfolgreicher Versuch in ein, sich im privaten Besitz befindlichen Gebäude, gewaltsam einzudringen. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

§8 Tiermord

Definition: Töten eines zahmen oder eines Zuchttieres. Dieses Gesetz schützt auch Graue.

Ausnahme: PKs können für Tiermord nich angeklagt werden, sofern das Tier Ziel des Auftrags ist. (zählt dann für die Ein-Mord-am-Tag-Regel)